Neue ERVB 2021

Zu § 5 ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) gesellt sich eine neue ERVB Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung). Neben der ERVB 2019 vom 20.12.2018 und der ERVB 2018 vom 19.12.2017 existiert seit dem 21.12.2020 die ERVB 2021 (Bekanntmachung vom 30.12.2020).

Mit Ihr wird geregelt, dass die für die Übermittlung eines Strukturdatensatztes bis zum 30.10.2021 gültige XJustiz-Version 2.4 am 31.10.2021 durch die Version 3.2 abgelöst wird.

https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronischer_kommunikation/index.php