KostRÄG 2021 – tritt am 01.01.2021 in Kraft!

Das KostRÄG 2021 wurde inzwischen verkündet (G. v. 21.12.2020, verkündet am 29.12.2020, BGBl. 2020 I, S. 3229). Mit diesem Gesetz werden nicht nur die Anwaltsgebühren angehoben (10 bis ca. 20%). Es erfolgen auch einige inhaltliche Änderungen. Das KostRÄG 2021 führt auch dazu, dass künftig weniger Streitfälle zu Gebührenverlusten führen, da der Gesetzgeber in einigen Bereichen für Klarstellungen sorgt. Schöpfen Sie die neuen Gebührenpotentiale voll aus. Wir machen Sie fit für die Praxis. Unser nächstes Seminar zum KostRÄG 2021 sowie weiterer kostenrechtlicher Änderungen erhalten Sie in unserem Seminar am 11.01.2021.

Neues zum Kostenrecht 2021 intensiv - KostRÄG 2021