Am Freitag, 21.03.2025, hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit
muss es „nur noch“ von unserem Bundespräsidenten unterschrieben und im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gesetz tritt am 1. Tag des zweiten
Monats der auf die Verkündung folgt in Kraft. Sollte es schnell gehen, wäre dies
der 01.05.; wahrscheinlicher scheint der 01.06.2025.
Somit heißt es jetzt: Es gibt mehr Geld! Nicht nur für die Anwälte, auch für die
Gerichtsvollzieher und die Staatskassen über die höheren Gerichtskosten u. a.
Unsere Referentin wird nicht nur die Gebührenanhebungen vorstellen, sondern
mit zahlreichen Berechnungsbeispielen aufzeigen, wann die höheren Gebühren
abgerechnet werden können. Verschenken Sie kein Geld!
Auch strukturelle Änderungen beinhaltet das Gesetz.
Unsere Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Seminarunterlage mit zahlreichen
Berechnungsbeispielen und Tipps für die Praxis. Freuen Sie sich auf ein
kurzweiliges Seminar mit allen wichtigen Inhalten!
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KostBRÄG 2025 – Top-aktuelles zum Kostenrecht
Mi., 09.04.2025, 09:00 bis 12:15 Uhr
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Fr., 09.05.2025, 09:00 bis 12:15 Uhr
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Alle Seminare werden von unserer sehr erfahrenen Referentin Sabine Jungbauer
in Ihrer spritzigen und mitnehmenden Art geleitet, die Ihnen in zahlreichen
Beispielen Tipps für die tägliche Praxis geben wird.
Wir freuen uns auf Sie!